Tieridentifikation

Kennzeichung und Registrierung der Rinder

Die Kennzeichnung und Registrierung der Rinder in Deutschland wird durch Rechtsvorschriften der Europäischen Union geregelt. Seit dem 1. Januar 1998 müssen demnach alle Rinder unmittelbar nach der Geburt mit zwei identischen Ohrmarken gekennzeichnet werden. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird von den zuständigen Behörden überwacht und gemaßregelt. Kein Tier darf verkauft oder transportiert werden, wenn es nicht mit zwei identischen Ohrmarken gekennzeichnet ist. Dies sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit bei der eindeutigen Identifizierung der Tiere. Direkt nach der Geburt werden die Kälber in der zentralen Datenbank (HIT) erfasst und registriert. Jeder Besitz- oder Standortwechsel des Tieres muss an die Datenbank gemeldet werden, sodass man dessen Lebensweg von der Geburt bis zum Tod lückenlos verfolgen kann.

 

Weitere detaillierte Informationen zur Kennzeichnung von Rindern finden Sie hier: Bundesministerium (PDF)